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Auszug
aus der Satzung
des
Fördervereins "Aktion-Klausenpass", beschlossen
von der Mitgliederversammlung am 27. Mai 2003
§1
Name Sitz und Geschäftsjahr
1.1 Der Verein führt den Namen Förderverein Aktion-Klausenpass
e.V und hat seinen Sitz in Berg/OT Weiler Baden Württemberg.
§2
Zweck
2.1 Der Verein fördert die Unfallverhütung durch
die Beschaffung von Mitteln durch Beiträge und Spenden
und deren Weiterleitung an Körperschaften, welche diese
Mittel unmittelbar für die Absicherung einer besonders
unfallträchtigen Kurve an der Klausenpaßstraße
(in der Schweiz im Kanton Uri) im Bereich der "Lini"
verwenden müssen.
2.2 Die Vereinsämter sind Ehrenämter
§3
Gemeinnützigkeit
3.1 Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige
Zwecke
§6
Erwerb Veränderung und Erlöschen der Mitgliedschaft
6.1 Anträge zur Aufnahme als Mitglied sind mündlich
oder schriftlich an den Vorstand zu richten. Sie müssen
die Anerkennung der Satzung enthalten. Minderjährige
bedürfen der Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters.
§
7 Rechte und Pflichten der Mitglieder
7.1 Jedes persönliche Mitglied hat das Recht, an Versammlungen
und Veranstaltungen
teilzunehmen
7.2 Die Mitglieder sind verpflichtet dem Verein und seinem
Vorstand in der Vereinsarbeit nach persönlichen bestmöglichen
Kräften zu unterstützen.
§
8 Beiträge
8.1 Zur Durchführung seiner Aufgaben erhebt der Verein
Beiträge, die vom Vorstand vorgeschlagen und von der
Mitgliederversammlung beschlossen werden müssen.
§11
Vorstand
11.1 Der Vorstand besteht aus:
1. Erster Vorsitzender
2. stellvertretender Vorsitzender
3. Kassenwart
4. Pressewart
Auszug
aus dem Gründungsprotokoll
Es
wurden gewählt:
1. Schubert, Hartmut 88276 Berg 1. Vorsitzender
2. Schubert, Ursula 88276 Berg Stellvertreter(in)
3. Kuhrau, Andrea 88276 Berg Kassenwart(in)
4. Reuchlin, Holger 78597 Irndorf Pressesprecher
Der
Mitgliedsbeitrag wird ab 1. Juni des laufenden Jahres auf
Euro 20,- jährlich festgesetzt
Allen,
die ein Interesse an einer Mitgliedschaft haben, senden
wir auf Wunsch, per EMail
oder Post, die komplette Satzung und das komplette Protokoll
der Gründungsversammlung zu.
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